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Wegweiser nach Oberstdorf sind ja nicht zu übersehen. Auf der B 19 vorbei am "Geiger Kreisel" biegen Sie am nächsten Kreisverkehr Richtung Rubi-Reichenbach ab. Vorbei am Gertrud von le Fort Gymnasium, über den Fluß Trettach, ca. 400m nach dem 2. Campingplatz "Rubi Camp" biegen Sie rechts in den Feldweg zu unserem Platz ein. Leicht zu erkennen am Windsack.
Zuschauer sind willkommen, und gerne beantworten wir Ihre Fragen zu unserem faszinierendem Hobby.



 

 

Flugbetriebsordnung des Modellbauclub OBERSTDORF e.V.

(Grundlage dieser Flugbetriebsordnung ist die Genehmigung für den Modellflugbetrieb durch das Luftamt Südbayern vom 26.10.98.)

  

1.   Flugbetriebszeiten

Der Betrieb von Flugmodellen und Hubschraubern ist zu folgenden Zeiten zulässig:

 

Elektro- und Segelflugmodelle:

Werkstags:                         von 9,00 Uhr- 12,00 Uhr und von 13,00 Uhr bis 19,00 Uhr

Sonn- und Feiertags:          von 10,00 Uhr- 12,00 Uhr und von 13,00 Uhr bis 19,00 Uhr

 

Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:

Werkstags:                         von 9,00 Uhr- 12,00 Uhr und von 15,00 Uhr bis 19,00 Uhr

Sonn- und Feiertags:          von 15,00 Uhr bis 19,00 Uhr

 

Falls die Sonne vor 19 Uhr untergeht, dann bis max. ½ Stunde vor Sonnenuntergang.

An Karfreitag, Allerheiligen und Heiligabend darf nicht geflogen werden.

 

 

2.   Eingeschränkter Luftraum

Der  eingeschränkte Luftraum gemäß der Karte gilt ausnahmslos für alle Flugmodelle und Hubschrauber, unabhängig von der Art der Motorisierung.

Ab der Grenze der Start- u. Landebahn darf maximal 50m in Richtung RubiCamp in übrige Richtungen 300 m  geflogen werden. 

 

3.   Schallpegel und Lärmmessung

Der max. Schallpegel für Modelle mit Verbrennungsmotor (auch Hubschrauber) beträgt   74 dB(A) und ist gemäß aktueller Schallpegelmessung mit dem MBCO- Lärmpass, durch ein Vorstandsmitglied bescheinigt, nachzuweisen.

 

4.   Flugleitung

Flugleiter ist automatisch derjenige Modellpilot, der zuerst am Platz eintrifft. Er wird aktiv, wenn drei Modelle am Start oder in der Luft sind.

Die Überwachung   für die Beachtung der Flugbetriebsordnung obliegt jeweils dem eingesetzten Flugleiter.

Dieser ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Ordnung und Sicherheit des Flugbetriebes erforderlich sind.

Er ist verantwortlich für die korrekte Führung des Flugleiterbuches. Außerdem kann er die Kennzeichnung des Modelles, die Haftpflichtversicherung und den Kenntnisnachweis des Piloten überprüfen. Bei mehr als zwei Modellen in der Luft darf der Flugleiter nicht mehr fliegen. Er überwacht die Einhaltung die Einhaltung der Flugplatzordnung. Bei Annäherung von manntragenden Luftfahrzeugen.

 

 

 

 

5.   Flugverbot und Einschränkung bei landwirtschaftlichen Arbeiten

Bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf den an die Start- und Landebahn angrenzenden Feldern ist der Flugbetrieb stark eingeschränkt bzw. einzustellen.

·      Bei landwirtschaftlichen Arbeiten an der Platzgrenze Richtung Rubi oder Oberstdorf darf nur im direkt gegenüberliegenden Sektor (aber nicht seitlich Richtung RubiCamp) geflogen werden, inkl. Start und Landung (z.B. bei Arbeiten in Richtung Rubi dann nur in Richtung Oberstdorf).

·      Bei Arbeiten an der seitlichen Platzgrenze Richtung RubiCamp darf generell nicht geflogen werden.

 

6.   Verhalten auf dem Fluggelände

Nach dem Eintreffen auf dem Fluggelände  und vor Beginn der modellfliegerischen Aktivitäten ist es Pflicht, sich in das Flugbuch einzutragen.

Auf der Start- und Landebahn muss sich jeder Pilot so verhalten, dass er andere Teilnehmer nicht behindert oder gefährdet.  

 

Es ist darauf zu achten, daß sich nicht am Modellflug beteiligte Personen bzw. Gäste hinter den jeweiligen Absperrungen aufhalten.

 

Die Flugmodelle dürfen nur in dem aus der Skizze ersichtlichen Flugsektor betrieben werden. Die Sicht zum Modell muss gewährleistet sein.

 

Tiefflüge über der Start- u. Landebahn oder das niedrige Überfliegen des übrigen Fluggeländes, der  Weideflächen mit Tieren und der Straße weniger als 50 m sind generell verboten.

 

Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges sicher und ständig vom Piloten beobachtet werden können; sie haben bemannten Luftfahrzeugen grundsätzlich auszuweichen. Bei Annäherung ist der Flugbetrieb zu unterbrechen

 

6.   Gastflugbetrieb

Aus versicherungstechnischen und genehmigungsrechtlichen Gründen ist auf dem Vereinsgelände des MBCO derzeit kein Gastflugbetrieb möglich. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der Vorstandschaft.

 

7.  Die Vorschriften und Regelungen sind bindend und uneingeschränkt einzuhalten. Bei                    Nichteinhaltung einer oder mehrerer der Regelungen behält sich der Vorstand des MBCO ein Flugverbot bzw. bei mehreren Vorfällen einen Ausschluss aus dem Verein vor.   

 

 

 

 

Der Vorstand des Modellbauclub Oberstdorf e.V.

 

Hans- Georg Gotzler        Tel: 0171/ 6593868

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